Laut dem bayerischen Katastrophenschutzgesetz ist eine Katastrophe "ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken" (Art. 1 II BayKSG)
Die Intensivbetten in den bayerischen Akut-Krankenhäusern sind zu einem sehr hohen Prozentsatz belegt. Die Ausrufung des Katastrophenfalls ist ein wichtiges Instrument, um die Situation bayernweit durch die Katastrophenschutzbehörde effizienter zu steuern. Es geht momentan somit vor allem um organisatorische Angelegenheiten, "nicht generell um Katastrophe" laut Aussage des Ministerpräsidenten Markus Söder.
Es geht vorrangig darum, auf Mitarbeiter aller Behörden und Dienststellen des Freistaats, des THW (Technisches Hilfswerk) sowie auf die Mitarbeiter von Feuerwehren, freiwilligen Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden (rund 470.000 Aktive) zurückgreifen zu können. Das ist laut Ministerpräsident Markus Söder der Hauptgrund für die Ausrufung des Katastrophenfalles.
Immer aktuelle Informationen stellt selbstverständlich das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zur Verfügung!